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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der jeweils aktuellen Fassung für alle von „team-plus! Lernhilfe“, Inhaber Michael Cerny, abgehaltenen Kurse bzw. der Erteilung von Nachhilfe-Stunden und werden vom Teilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigten durch Anmeldung zu einem Kurs bzw. zur Anmeldung zum Nachhilfe-Unterricht anerkannt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ebenso für zukünftige bzw. weitere Anmeldungen, ohne daß es dafür einer gesonderten Vereinbarung bedarf. Vereinbarungen, die von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, diese ergänzen oder aufheben bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2. „team-plus! Lernhilfe“ versteht sich als schulergänzende Einrichtung. Die angebotenen Dienstleistungen dienen der Prüfungsvorbereitung und der Stoffsicherung. „team-plus! Lernhilfe“ verpflichtet sich, fachlich geschulte Lehrpersonen einzusetzen.
3. Die Kursanmeldung erfolgt entweder durch Abgabe oder Zusendung (Post , Fax, e-mail) des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformulars, im Fernabsatz durch Ausfüllen und elektronischen Versand des Online-Formulars oder auch mündlich. Zur Annahme der Kursanmeldung bedarf es keiner ausdrücklichen Annahmeerklärung seitens „team-plus! Lernhilfe“. Die Anmeldung gilt bei Einlangen als zugegangen. „team-plus! Lernhilfe“ behält sich allerdings das Recht vor, die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen, spätestens bis Kursbeginn, ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
4. Mit der Anmeldung ist gleichzeitig der gesamte Kursbeitrag bar im „team-plus“-Servicebüro bzw. durch Überweisung auf das „team-plus“-Konto Nr. 0975-47830-00 bei der Bank Austria - Creditanstalt (BLZ 12000) lautend auf Michael Cerny einzuzahlen. Das Einlangen der Gutschrift über den gesamten Kursbeitrag auf dem „team-plus!“-Konto bzw. dessen Barzahlung im „team-plus!“-Servicebüro hat vor Kursbeginn zu erfolgen. Im Falle eines Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen, die den Kreditkosten von „team-plus!“ entsprechen, jedoch zumindest 5 % über dem Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank mit Hinzurechnung von einer allfälligen Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich bestimmten Höhe, in Rechnung gestellt. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kursteilnehmer bzw. dessen gesetzliche Vertretung, sämtliche Mahn- und Inkassospesen, die aufgrund verspäteter bzw. nicht erfolgter Bezahlung entstanden sind, zu übernehmen.
5. Ausschließlich eine dem Punkt 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend durchgeführte Anmeldung samt der rechtzeitigen Bezahlung berechtigt den Kursteilnehmer – unbeschadet der Verpflichtung zur Bezahlung des gesamten Kursbeitrages ab der Anmeldung – zur Kursteilnahme.
6. Die Abhaltung von Gruppenkursen hängt vom Erreichen der seitens von „team-plus! Lernhilfe“ festgelegten Mindestteilnehmerzahl ab. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so behält sich "team-plus!-Lernhilfe“ das Recht vor, den Kurs abzusagen. Dem Kursteilnehmer steht seinerseits das Recht zu, den Kurs eine entsprechende Aufzahlung, bzw. Anpassung des Kursumfanges zu sichern. Kommt es weder zur Erreichung der Mindestteilnehmerzahl noch zur Leistung einer Aufzahlung, so gilt sinngemäß Punkt 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei der Überschreitung der von „team-plus! Lernhilfe“ festgelegten maximalen Kursteilnehmerzahl wird der Zeitpunkt des Einlangens der Anmeldung samt der Bezahlung des gesamten Kursbeitrages zur Feststellung der Teilnahmeberechtigung herangezogen. Blöcke für Einzelunterrichtsstunden gelten ein Jahr lang ab Anmeldedatum.
7. Wird der Kurs seitens „team-plus! Lernhilfe“ abgesagt, die Anmeldung abgelehnt, bzw. findet der Kurs aus irgendeinem anderen Grund nicht statt, so erhält der Kursteilnehmer in der Höhe des bereits beglichenen Kursbeitrages eine Gutschrift. Dem Kursteilnehmer wird auf schriftlichen Antrag der bereits bezahlte Kursbeitrag ohne Verzugszinsen rückerstattet. Alle darüber hinausgehenden Ansprüche seitens des Kursteilnehmers bestehen nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch Personen verursacht wurden, für die „team-plus! Lernhilfe“ einzustehen hat.
8. Bei der Buchung eines Lernbetreuungsprogrammes (Kurs, Einzelunterricht, Lerncoaching, etc.) im Fernabsatz, insbesondere telefonisch, per Fax, E-Mail oder Online steht dem Anmelder im Fall eines Verbrauchergeschäftes im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ein gesetzliches Rücktrittsrecht innerhalb einer Frist von 7 Werktagen (Samstag zählt nicht als Werktag) gerechnet ab dem Tag des Vertragsabschlusses zu, sofern das Lernbetreuungsprogramm nicht vereinbarungsgemäß bereits innerhalb dieser 7 Werktage ab Vertragsabschluss beginnt. Für die Inanspruchnahme dieses Rücktrittsrechtes werden keine Stornogebühren berechnet. Die Rücktrittsfrist gilt nur dann als gewahrt, wenn die schriftliche Rücktrittserklärung an die für die Kursanmeldung vorgesehene Anschrift innerhalb der Frist per Post nachweislich abgesendet oder an dieser Anschrift persönlich abgegeben wird. Sofern die vorhergehende Bestimmung über das gesetzliche Rücktrittsrecht nicht zur Anwendung kommt, ist für den Rücktritt eine Stornogebühr zu bezahlen. Im Fall eines Rücktritts zwischen dem 14. Tag bis einschließlich 3. Werktag vor Beginn des Lernbetreuungsprogrammes beträgt die Stornogebühr 50% der vereinbarten Kursgebühr, ab einschließlich dem 2. Werktag vor Kursbeginn beträgt die Stornogebühr 100% der vereinbarten Kursgebühr. Im Fall eines Rücktritts bis einschließlich 15 Tage vor Beginn des Lernbetreuungsprogrammes sind jedenfalls keine Stornogebühren zu bezahlen. Bei vereinbarten Nachhilfestunden im Einzelunterricht kann eine Stornierung bis zu zwei Werktage vor dem Unterricht stornofrei vorgenommen werden, wobei gilt, dass die Buchung von mindestens vier Einzelunterrichtsdoppeleinheiten à 90 Minuten in einem 14-Tages-Zeitraum als Lernbetreuungsprogramm gilt und obenstehende Stornierungsregelung zur Anwendung kommt, d.h. die erste Einzelunterrichtseinheit als Kursbeginn aller auf der Anmeldung stehenden Einzelunterrichtstermine gilt. Weiters wird bei Einzelunterricht Kurscharakter angenommen, wenn Einzelunterricht in Kombination mit Gruppenkursen gebucht wird, die Betreuung des Schüler also im Rahmen eines individuell zusammengestellten Lernbetreuungsprogrammes erfolgt. Als für die Stornierung maßgeblich gilt in einem solchen Fall der erste vereinbarte Betreuungstag des Schüler als Kursbeginn (egal ob dieser im Einzel- oder Gruppenunterricht erfolgt), außer es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart (eventuell vorgezogener Beginn des Lernbetreuungsprogrammes durch sofortigen Online-Zugang). Wird nur ein einzelner Einzelunterrichtstermin im Rahmen des gebuchten Lernbetreuungsprogrammes storniert, so ist die Stornierung bis einschließlich dem 3. Werktag vor dem Termin stornofrei, ab einschließlich dem 2. Werktag vor Kursbeginn beträgt die Stornogebühr 100%. Bei sonstiger Nichtteilnahme, aus welchem Grunde auch immer, können 100 % des Kursbeitrages als Stornogebühr verrechnet werden. Etwaige vereinbarte Einschreibegebühren unterliegen ebenfalls dieser Rücktrittsregelung. Der Rücktritt ist erst wirksam, wenn die schriftliche per Post abgesendete Rücktrittserklärung bei der für die Anmeldung vorgesehenen Anschrift eingelangt ist oder wenn die schriftliche Rücktrittserklärung bei dieser Anschrift persönlich abgegeben wird. Die Stornogebühr ist mit Wirksamkeit der Rücktrittserklärung fällig und unabhängig von den Rücktrittsgründen und einem allfälligen Verschulden zu bezahlen. Der Rücktritt vom Vertrag kann bei einem Auftrag für mehrere TeilnehmerInnen auch teilnehmerbezogen (für einzelne TeilnehmerInnen) erfolgen. Die Stornogebühr ist auch dann zu bezahlen, wenn der Rücktritt nach Zugang der Anmeldebestätigung innerhalb der Stornofrist erklärt wird, selbstverständlich aber wiederum nur dann, wenn die obige Bestimmung über das gesetzliche Rücktrittsrecht nicht gilt. Die Stornogebühr ist bei Rücktritt von vereinbarten Lernbetreuungsprogrammen bzw. Kursen, die sich über mehr als ein Semester erstrecken, jedenfalls von jenem Betrag zu entrichten, der für die gesamte Dauer der Veranstaltung zu bezahlen wäre. Als Werktage gelten Montag bis Freitag bis spätestens 18:00 Uhr. Gesetzliche Feiertage und der 24. Dezember gelten nicht als Werktag.
9. „team-plus! Lernhilfe“ haftet nicht für mitgebrachte Gegenstände wie insbesondere Kleidung, Wertgegenstände, Geld und Kursunterlagen.
10. Die Kursunterlagen stehen im geistigen Eigentum von „team-plus! Lernhilfe“ unter dem Schutz der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen. „team-plus! Lernhilfe“ behält sich alle diesbezüglichen Rechte vor.
11. Die Bekanntgabe der Daten im Zuge der Anmeldung erfolgt mit dem Einverständnis des Anmelders, daß die von „team-plus! Lernhilfe“ im Rahmen der Kursveranstaltungen und des Kursbetriebes automationsunterstützt verarbeitet und genutzt werden. Einzelne Betriebsstätten von team-plus! Lernhilfe-Institut sind aus sicherungstechnischen Gründen und / oder aus Gründen der Qualitätssicherung der Dienstleistung von team-plus! Lernhilfe-Institut videoüberwacht.
12. Stehen etwaige Gegenforderungen weder im rechtlichen Zusammenhang mit der Kursteilnahme bzw. im Zusammenhang mit der Erteilung von Lernhilfe-Stunden, so wird das Recht sowohl der gerichtlichen als auch außergerichtlichen Aufrechnung von Forderungen des Kursteilnehmer gegenüber „team-plus! Lernhilfe“ ausgeschlossen. Im Falle der Ungültigkeit oder Nichtigkeit einzelner Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommt es zu Wegfall der betreffenden Bestimmungen und lassen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, bzw. den Vertrag in allen übrigen Punkten unberührt. Die unwirksamen Bestimmungen werden durch eine Regelung ersetzt, die den wegfallenden Regelungen sinngemäß so entspricht, wie dies im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zulässig ist.
13. Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Wien.
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